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Alternative zur MwSt Erhöhung

Ausgleichsteuer auf Auslandeinkäufe

Zur Sicherstellung der AHV wurde nicht nur über die Erhöhung des Rentenalters diskutiert, sondern auch über eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 0.6%. Das müsste vom Volk entschieden werden. Der aktuelle Steuersatz von 8% ist nämlich bis 2017 befristet. Das haben wohl viele vergessen.

2011 wurde der Satz von 7.6% um 0.4% auf 8% erhöht, beschlossen vom Parlament zur Sanierung unserer Sozialwerke. Mit diesem Beschluss wurde aber der Spielraum voll ausgeschöpft (Volksabstimmung 1994). Eine erneute Erhöhung auf 8.2% verlangt also wieder eine Volksabstimmung. Dabei wäre das nicht nötig. Es gibt bessere Alternativen:

  1. Jeder Selbständigerwerbende könnte von Anfang an die Mehrwertsteuer entrichten und nicht erst ab einem Umsatz von 100'000 CHF. Diese Massnahme würde der Kasse ca. 500 Mio. CHF einbringen.

  2. Einführung einer Ausgleichsteuer auf Einkäufe im Ausland in der Höhe von ca. 4%. Dies aus Solidarität für die Sicherung unserer Sozialwerke. Das wäre bei einem Auslandumsatz von ca. 11 Mia. CHF wiederum 440 Mio. CHF, die zur Sanierung unserer AHV beitragen würden.

Mit diesen beiden Massnahmen würde fast eine Milliarde Schweizer Franken zusammenkommen.

Dies würde der AHV gut tun - ohne Erhöhung der Mehrwertsteuer.